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Legalisator

 

Der Legalisator wird vom Oberlandesgericht Tirol bestellt und führt Beglaubigungen (Bestätigung der Echtheit) von Unterschriften auf Urkunden (Kaufverträge, Darlehensverträge, Schenkungsverträge, Dienstbarkeitsverträge, Löschquittungen, Pfandurkunden, usw.) bei Eintragung in ein Grundbuch in Tirol durch, nicht aber eine rechtliche Überprüfung der Urkunde. Beglaubigungen der Unterschriften bei Gericht oder einem Notariat sind daher nicht mehr erforderlich.

Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kappl gemeldet sein. Die Unterschriftsleistung hat persönlich vor dem Legalisator zu erfolgen.

Marko Hellings
6555 Kappl, Kappl 112
Tel.: +43 (0) 5445 6210-14

 

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