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Reisepass und Personalausweis

Österreichische Reisepässe (und Personalausweise) können – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde beantragt werden. Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Gemeinde Kappl können einen Antrag auch am dortigen Gemeindeamt einbringen. Dieser wird dann an die BH weitergeleitet, der Reisepass wird per Post (Rsb) zugestellt.

 

 

ACHTUNG: Da die Miteintragung von Kindern im Reisepass der Eltern seit 15. Juni 2012 nicht mehr gültig ist, benötigen auch Kleinkinder für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass (Ausstellung bis zum 2. Lebensjahr kostenlos).

 

 

Grundsätzlich sind für einen Neuantrag ein Passfoto (nicht älter als 6 Monate), der Staatsbürgerschaftsnachweis und die Geburtsurkunde (allenfalls Heiratsurkunde) erforderlich.

Der Antrag wird am Gemeindeamt (BH) ausgedruckt und ist ab dem Alter von 8 Jahren persönlich zu unterschreiben (bei Minderjährigen – bis 18 Jahre – ist der Antrag zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter zu unterfertigen).

Ab dem Alter von 12 Jahren ist für die Ausstellung eines Reisepasses die Fingerprintabnahme (Papillarlinienabdrücke) vorgeschrieben, die auch am Gemeindeamt möglich ist.

Kosten: Kinder bis zu 2 Jahren gratis (Gültigkeitsdauer 2 Jahre) Kinder zwischen 2 und 12 Jahren € 30,– (Gültigkeit 5 Jahre) ab 12 Jahren € 75,90 (Gültigkeit 10 Jahre)

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